Exekution

Exekution

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Ex|e|ku|ti|on 〈f. 20
1. Vollstreckung, Vollzug (eines Urteils)
[<lat. ex(s)ecutio „Vollzug, Vollstreckung“; zu exsequi „vollziehen“]

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Ex|e|ku|ti|on, die; -, -en [urspr. = Ausführung einer Anordnung < lat. ex(s)ecutio = Ausführung, Vollstreckung, zu: ex(s)equi (2. Part.: ex(s)ecutum) = aus-, durchführen]:
1.
a) Hinrichtung:
die [standrechtliche] E. [des Verurteilten] vornehmen;
b) (Rechtsspr. veraltet) Bestrafung (gemäß Urteil).
2. (bildungsspr.) Durchführung einer besonderen Aktion:
die E. (Vollstreckung) des [Todes]urteils verschieben.
3. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) Pfändung.

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Exekution
 
[lateinisch »Ausführung«, »Vollstreckung«] die, -/-en,  
 1) bildungssprachlich für: Durchführung (einer besonderen Aktion).
 
 2) rechtlich für: im weiteren Sinn (besonders in Österreich gebräuchlich) das Erzwingen einer geschuldeten Leistung (z. B. durch Pfändung) durch zuständige Staatsorgane auf rechtlich geordnetem Weg (Zwangsvollstreckung); im engeren Sinn bedeutet Exekution Hinrichtung.
 

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Exe|ku|ti|on, die; -, -en [urspr. = Ausführung einer Anordnung < lat. ex(s)ecutio = Ausführung, Vollstreckung, zu: ex(s)equi (2. Part.: ex(s)ecutum) = aus-, durchführen]: 1. a) Hinrichtung: die [standrechtliche] E. [des Verurteilten] vornehmen; b) (Rechtsspr. veraltet) Bestrafung (gemäß Urteil): ∙ So merkte er kaum auf, als man ihm die Nachricht brachte, es sollte in dem Schlosshofe eine E. vorgehen und ein Knabe gestäupt werden, der sich eines nächtlichen Einbruchs verdächtig gemacht habe (Goethe, Lehrjahre III, 9). 2. (bildungsspr.) Durchführung einer besonderen Aktion: die E. (Vollstreckung) des [Todes]urteils verschieben; (Sport Jargon:) die E. [des Strafstoßes] übernehmen, vornehmen. 3. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) Pfändung: die E. des Schuldners; ∙ Drei Taler Zins von der Witwe Müller, gegen die muss Er um E. anrufen (Iffland, Die Hagestolzen II, 1). ∙ 4. Abteilung, Truppe o. Ä., die den Auftrag hat, eine ↑Exekution (1 b) durchzuführen: So sind die beiden -en schon aufgebrochen (Goethe, Götz III).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Exekution — (lat. „Durchführung, Ausführung“) steht: im deutschen und schweizerischen Sprachgebrauch als Synonym für Hinrichtung im österreichischen Sprachgebrauch für die staatliche Zwangsvollstreckung bzw. Strafvollstreckung, siehe Exekution (gerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Exekution — Sf Hinrichtung erw. fach. (15. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. ex(s)ecūtio ( ōnis) Ausführung (einer Anordnung) , einem Abstraktum zu l. exsequī verfolgen, ausführen , zu l. sequī Folge leisten und l. ex . Zunächst mit allgemeinerer Bedeutung… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Exekution — (lat.), Ausführung, Vollstreckung, insbes. die Vollstreckung eines Urteils, die gerichtliche Hilfs oder Zwangsvollstreckung (s.d.). Steuerexekution, die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben und Gefälle. Im Strafprozeß versteht man unter E …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exekution — (lat.), die Realisierung eines Anspruchs durch rechtmäßigen Zwang, insbes. die zwangsweise Ausführung eines Richterspruchs im Zivilprozeß (Zwangs , Hilfsvollstreckung) oder Strafprozeß; daher auch s.v.w. Hinrichtung (s.d.); im staatsrechtlichen… …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Exekution — ◆ Ex|e|ku|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Vollstreckung, Vollzug; Exekution eines Urteils 2. Hinrichtung; Exekution einer Person [Etym.: <lat. ex(s)ecutio »Vollzug, Vollstreckung«; zu exsequi »vollziehen«]   ◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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  • Exekution — Exe|ku|ti|on die; , en <aus lat. ex(s)ecutio »Ausführung, Vollstreckung« zu ex(s)equi »verfolgen, einer Sache nachgehen, sie ausführen«>: 1. a) Vollstreckung eines Todesurteils, Hinrichtung; b) (veraltet) Vollziehung einer Strafe. 2.… …   Das große Fremdwörterbuch

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